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Schädlingsbekämpfung in Kreis Offenbach — Dreieich · Rodgau · Rödermark und zehn weitere Gemeinden Drei Teilgebiete, drei Rufnummern Kostenfreie Anfahrt im gesamten Einzugsgebiet
Rhein-Main Schädlingsbekämpfer Logo 01579 250660-0Rödermark und Dietzenbach
Wespen und Hornissen

Wespennest entfernen: Kammerjäger für Wespen und Hornissen

Ein Nest unterm Dach oder in der Fassade ist im Sommer keine Seltenheit. Nicht jede Art darf einfach entfernt werden. Wir schicken eine Fachkraft, die Art und Lage richtig einschätzt.

  • Nest sicher identifizieren lassen
  • Rechtslage bei Hornissen klären
  • Termin ohne langes Warten
Wespennest entfernen durch eine Fachkraft
  • Drei TeilgebieteRodgau, Dreieich und Rödermark — jedes mit eigener Rufnummer.
  • Bauweise bekanntFachwerk, Altbau und Neubau im Kreis Offenbach.
  • Einordnung am TelefonDer Fall wird beschrieben und eingeordnet, bevor jemand fährt.
  • Anfahrt kostenfreiIm gesamten Einzugsgebiet fällt für die Anfahrt nichts an.
Rechtlicher Hinweis: Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Mehr dazu unter den Zuständigkeiten.

Warum ein Nest am Haus ernst zu nehmen ist

Nicht jedes Nest muss weg. Manche Lagen bergen aber ein echtes Risiko, besonders bei Allergien oder wenn Kinder im Garten spielen.

  • Allergische ReaktionenEin Stich kann bei bekannter Allergie schnell gefährlich werden, ärztliche Abklärung ist dann ratsam.
  • Nähe zu AufenthaltsbereichenNester über Terrassen, Eingängen oder Kinderzimmern erhöhen die Zahl ungewollter Begegnungen.
  • Wachsende VolksgrößeEin kleines Nest im Juni kann im August ein Vielfaches an Tieren beherbergen.
  • Bauliche FolgeschädenNester in Rollladenkästen oder Dämmung können Feuchtigkeit und Verunreinigungen nach sich ziehen.
Erkennen

Wespe, Hornisse oder doch etwas anderes?

Nicht jedes Flugloch gehört einer Wespe. Größe, Nestform und Standort verraten oft schon, mit welcher Art man es zu tun hat.

  • Nestform und MaterialPapierartige, graue Kugel oder Waben deuten auf Wespen oder Hornissen hin, nicht auf Wildbienen.
  • Größe der TiereHornissen sind deutlich größer als Wespen, mit rötlich-braunem statt schwarz-gelbem Muster.
  • Standort des NestsRollladenkästen, Dachböden und Hohlräume in der Fassade sind typische Nistplätze.
  • Flugverhalten am EingangReger Flugverkehr an einer einzelnen Öffnung spricht für ein aktives, bewohntes Nest.
  • Zeitpunkt der BeobachtungAb Mai wächst ein Nest sichtbar, im Spätsommer ist es am größten und lautesten.

Wie Wespen- und Hornissenvölker leben

Wespennest entfernen im Kreis Offenbach

Wir schätzen am Telefon ein, was nötig ist, und machen einen Termin.

01579 250660-0
Verfahren

Verfahren zur Entfernung

Welche Methode passt, hängt von Art, Lage und Zugänglichkeit des Nests ab. Die Fachkraft entscheidet das vor Ort.

Umsiedlung des Nests

Bei zugänglichen Nestern lässt sich das gesamte Nest samt Volk in eine Box umsetzen und an einen unkritischen Ort verbringen. Das kommt vor allem bei Hornissen infrage, deren Entfernung ohnehin genehmigungspflichtig ist, und schont das geschützte Volk.

Absaugen der Tiere

Bei Wespen in schwer erreichbaren Hohlräumen werden die Tiere mit einem Spezialgerät abgesaugt, das Nest anschließend entfernt. Diese Methode reduziert die Zahl fliegender Tiere während des Einsatzes deutlich.

Behandlung vor Ort

In manchen Fällen wird das Nest direkt am Ort mit einem zugelassenen Mittel behandelt und danach entfernt. Das wählt die Fachkraft, wenn Umsiedlung oder Absaugen baulich nicht möglich sind.

In der Region

Wespen und Hornissen im Kreis Offenbach

Zwischen Dreieich, Langen, Neu-Isenburg, Egelsbach, Rodgau und Seligenstadt liegen viele Häuser mit Rollladenkästen, Fachwerkresten und begrünten Gärten – genau die Nischen, die Wespen und Hornissen für ihre Nester suchen. Die Zuständigkeit für Genehmigungen liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Offenbach, nicht bei der Gemeinde selbst. Das Gebiet reicht über Dreieich, Rodgau und Rödermark hinaus auf insgesamt dreizehn Städte und Gemeinden.

Unterwegs in Kreis Offenbach
Ablauf

So läuft ein Einsatz ab

Vom Anruf bis zum entfernten Nest sind es meist nur wenige Schritte. Fahrzeuge und Kleidung sind dabei unbeschriftet unterwegs.

  1. Anruf und EinschätzungAm Telefon wird die Lage geschildert: wo das Nest sitzt, welche Art vermutet wird und seit wann es auffällt.
  2. Termin vor OrtEine Fachkraft kommt vorbei, bestimmt die Art sicher und prüft, ob eine Genehmigung nötig wird.
  3. Genehmigung falls nötigBei Hornissen oder Wildbienen wird die Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt, bevor etwas entfernt wird.
  4. Entfernung und NachkontrolleDas Nest wird nach passendem Verfahren entfernt, der Bereich anschließend auf verbliebene Tiere geprüft.

Was Sie vor dem Termin klären können

Ein paar Angaben vorab beschleunigen die Einschätzung am Telefon und helfen der Fachkraft, sich auf den Einsatz vorzubereiten.

  • Lage des Nests notierenDachboden, Rollladenkasten, Fassade oder Gartenhaus – die genaue Stelle hilft bei der Einschätzung.
  • Zeitpunkt der EntdeckungSeit wann das Nest auffällt, gibt einen Hinweis auf die vermutliche Volksgröße.
  • Zugang freihaltenWenn möglich, den Bereich rund um das Nest für den Termin zugänglich und frei von Möbeln halten.
  • Kinder und Tiere fernhaltenBis zum Termin den betroffenen Bereich meiden und Fenster in der Nähe geschlossen halten.

Warum Spraydosen aus dem Baumarkt oft nicht reichen

Ein Sprühstoß aus sicherer Entfernung trifft selten das ganze Nest, sondern nur die Tiere am Eingang. Das Volk im Inneren bleibt aktiv und reagiert auf die Störung oft mit vermehrtem Abwehrverhalten. Wer auf einer Leiter steht und dabei mehrfach gestochen wird, gerät schnell in eine gefährliche Lage.

Bei Hornissen kommt hinzu, dass eine eigenmächtige Entfernung ohne Genehmigung rechtlich unzulässig ist. Auch bei Wespen ist die Lage des Nests oft ungünstiger als sie von unten aussieht, etwa in Rollladenkästen oder tief in der Dämmung. Ein zweiter, missglückter Versuch macht die Sache meist nur teurer und riskanter.

Rechtliches

Rechtliche Grundlagen bei Nestern am Haus

Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, eine einfache Beseitigung auf eigene Faust ist nicht zulässig.

In Mietwohnungen ist Schädlings- und Nestbefall in der Regel Sache des Vermieters. Der Mieter muss den Befall unverzüglich anzeigen und die spätere Behandlung dulden.

Wespen und Hornissen im Gebiet

Rodgau — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Dreieich — Dreieich und der Westen, 01579 247897-1Seligenstadt — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Rödermark — Rödermark und die Mitte, 01579 250660-0Langen — Dreieich und der Westen, 01579 247897-1Neu-Isenburg — Dreieich und der Westen, 01579 247897-1Dietzenbach — Rödermark und die Mitte, 01579 250660-0Mühlheim am Main — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Heusenstamm — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Mainhausen — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Hainburg — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0Egelsbach — Dreieich und der Westen, 01579 247897-1Obertshausen — Rodgau und der Osten, 01579 247897-0RodgauDreieichSeligenstadtRödermarkLangenNeu-IsenburgDietzenbachMühlheim am MainHeusenstammMainhausenHainburgObertshausenRodgau und der Osten · 01579 247897-0Dreieich und der Westen · 01579 247897-1Rödermark und die Mitte · 01579 250660-0
Gemeindegrenzen und Ortslagen © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 2026-09-07. Die Einfärbung zeigt, welche Rufnummer für den Ort gilt.

Wespen und Hornissen kommen im ganzen Gebiet vor. Auf den Ortsseiten steht, was dort durch Lage und Bebauung besonders häufig auftritt.

Alle 13 Orte im Überblick →

Nestbau am Haus vorbeugen

Ganz verhindern lässt sich ein Nestbau nicht, einige Maßnahmen machen das Haus aber weniger attraktiv für Königinnen auf Nistplatzsuche.

  • Öffnungen im Frühjahr prüfenRollladenkästen, Dachlüftungen und Mauerspalten im April auf offene Zugänge kontrollieren.
  • Fallobst zügig entfernenHeruntergefallenes Obst im Garten zieht Wespen an, regelmäßiges Aufsammeln hilft.
  • Essen im Freien abdeckenSüße Speisen und offene Getränke im Sommer draußen möglichst abdecken oder verschließen.
  • Mülltonnen geschlossen haltenDeckel von Mülltonnen im Sommer konsequent schließen, besonders bei organischen Abfällen.
  • Frühe Nester früh meldenEin kleines Nest im Mai lässt sich leichter einschätzen als ein großes im August.
FAQ

Häufig gefragt: Wespen und Hornissen

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Bei gewöhnlichen Wespen ist das rechtlich meist möglich, aber riskant ohne Schutzausrüstung. Bei Hornissen ist eine eigenmächtige Entfernung ohne Genehmigung nicht zulässig, da sie unter Artenschutz stehen.

Woran erkenne ich, ob es Hornissen sind?

Hornissen sind deutlich größer als Wespen und eher rötlich-braun gefärbt statt kräftig schwarz-gelb. Bei Unsicherheit hilft ein Foto aus sicherem Abstand für die telefonische Einschätzung.

Muss ich für Hornissen eine Genehmigung einholen?

Ja, ein Hornissennest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Diese wird im Rahmen des Einsatzes eingeholt, bevor Maßnahmen erfolgen.

Wer zahlt die Entfernung in einer Mietwohnung?

Schädlingsbefall gilt in der Regel als Sache des Vermieters. Der Mieter muss den Befall unverzüglich melden und die anschließende Behandlung im Haus dulden.

Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft kommt?

Das hängt von Lage und Dringlichkeit des Falls ab. Nach dem Anruf wird die Situation eingeschätzt und ein passender Termin organisiert.

Was passiert mit dem Hornissenvolk nach der Entfernung?

Wo möglich, wird das Volk samt Nest umgesiedelt statt getötet. Das entspricht dem Schutzstatus der Hornissen und ist bei zugänglichen Nestern meist die gewählte Methode.

Anfrage an Ihr Teilgebiet

Wir melden uns zurück und klären den Fall. Welcher Betrieb den Termin übernimmt, sagen wir Ihnen dabei und bestätigen es schriftlich.

Pflichtfelder mit *. Kostenfreie Anfahrt im gesamten Einzugsgebiet. Telefonisch: 01579 250660-0

Anrufen: 01579 250660-0 Wir schätzen den Fall am Telefon ein